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| Fa. FAISS |

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AGBs Reparatur

I.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.

II.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen schriftlich vereinbart werden.

III.

Der Auftrag bezieht sich auf die Beseitigung der Beanstandung an dem Gerät.
Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen diese nur mit dem einzuholenden Einverständnis des Auftraggebers beseitigt werden. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, kann die Reparatur ausgeführt werden, wenn dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebssicherheit notwendig und der Aufwand dafür im Verhältnis zu den Kosten des erteilten Reparaturauftrages geringfügig ist. Der Auftraggeber ist gehalten, auf Fehler, die nicht sofort oder nicht dauernd auftreten (Aussetz- oder Zeitfehler) bei Auftragsvergabe besonders hinzuweisen.

IV.

Der entstandene Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn ein Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann, weil
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt,
- benötigte Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages unmöglich macht,
- der Auftrag vor Abschluss zurückgezogen wird.

V.

Die Abrechnung der Reparatur erfolgt auf der Grundlage der im Betrieb ermittelten Arbeitswerte und unter Anrechnung der jeweils gültigen Stundensätze zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Reparaturen werden nur gegen Barzahlung ausgeführt.


VII.

Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung des Auftraggebers abgeholt, ist der Auftragnehmer unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche befugt, nach einer weiteren Mahnung und Nachfristsetzung Verzugszinsen zu berechnen.
Die Haftung während der Verwahrzeit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

VIII.

Dem Auftragnehmer steht an der ihm übergebenen Reparatursache bis zur vollständigen Zahlung seines Zahlungsanspruches ein Pfandrecht zu.
Bis zur endgültigen Bezahlung der Reparaturkosten bleiben ferner alle eingebauten Ersatzteile Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind.
Nach Ablauf von 2 Monaten nach Aufforderung zur Abholung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden den Verkauf des Reparaturgegenstandes nach Ablauf einer weiteren Frist von einem Monat anzudrohen. Erfolgt eine Abholung auch innerhalb dieser Frist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung seiner Reparatur- und Aufbewahrungskosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwa erzielter Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.

Die vorstehenden Bedingungen regeln die Haftung des Auftragnehmers abschließend. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


AGBs Neulieferung

I. Abschluss des Kaufvertrages

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Die Bestellung des Kunden stellt lediglich ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist damit nur für den Kunden rechtsbindend.
1.2 Der Kaufvertrag kommt erst mit Zulieferung der bestellten Ware beim Kunden zustande.

II. Preise / Zahlungsarten

2.1. Alle Preise enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
2.2. Der Kunde kann die Ware auf unterschiedliche Art bezahlen: Überweisung, Scheck oder bar.

III. Eigentumsvorbehalt

3.1. Das Eigentum an der Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer.
3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurück zu treten und die Ware zurück zu verlangen.

IV. Pflichten des Verkäufers / Mängelgewährleistung / Verjährung

4.1. Der Verkäufer ist zur Lieferung von mangelfreier Ware verpflichtet. Zeigt der Kunde einen Mangel an, so kann er nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Auftragnehmer leistet Gewähr ausschließlich durch Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadenersatzansprüche, auch für Folgeschäden, werden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen, ausgeschlossen.

Der Verkäufer kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert der Verkäufer sogleich eine mangelfreie Sache, so ist der Kunde zur Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verpflichtet. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4.2.Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung des Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

4.3. Der Käufer hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 7 Werktagen dem Verkäufer anzuzeigen, wobei die Anzeige schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) oder auch mündlich erfolgen kann.

4.4. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat die Mängel arglistig verschwiegen oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper verursacht.

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

4.5. Der Kunde ist zum sachgerechten Gebrauch der Ware verpflichtet. Der Verkäufer haftet nicht für eine wie auch immer geartete falsche Handhabung der Ware.

4.6. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der gelieferten Ware. Er ist nicht Hersteller der Ware, so dass eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz ausscheidet.

4.7. Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Ware, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

V. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs des Kunden sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht bei der Überlassung von Sachen, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück zu führen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache vom Kunden nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufserklärung zu erfüllen. Diesbezüglich setzt sich der Verkäufer nach Widerrufseingang dann unverzüglich mit dem Käufer in Verbindung.

VI. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten worden ist.

VII. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Liefertermin anzunehmen.

7.2. Der Kunde ist weitergehend verpflichtet, die Ware nur gemäß den Herstellerbestimmungen in Gebrauch zu nehmen.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer oder der Bankverbindung sind dem Verkäufer unmittelbar mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, so ist der Verkäufer zum unmittelbaren Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

VIII. Aufrechnungsverbot

Dem Kunden steht nur ein Recht zur Aufrechnung zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur insoweit bestehen, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Datenschutz

9.1. Hinsichtlich der persönlichen Daten des Kunden wird gem. § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass diese nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert oder an den Hersteller übertragen werden.

9.2. Der Kunde erklärt sich mit der Weiterverarbeitung der Daten durch den Verkäufer im Rahmen des normalen Geschäftsgangs einverstanden. Er erhält vom Verkäufer auf Nachfrage unmittelbare und kostenlose Auskunft über seine beim Verkäufer gespeicherten Daten. Der Kunde kann sein Einverständnis zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen.

9.3. Der Verkäufer weist den Kunden darauf hin, dass mit entsprechendem technischen Know-how verschlüsselt im Internet bzw. bei E-Mail-Korrespondenz preisgegebene Daten auch von außenstehenden Dritten gelesen werden können. Der Verkäufer hat hierauf keinen Einfluss und ist insbesondere den Kunden gegenüber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutze dieser Daten zu treffen.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsklauseln davon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Klausel entsprechenden Regelung im Wege der Ergänzung des Vertrages ersetzt.

XI. Anwendbares Recht

Diese AGBs unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XII. Schlussbestimmungen

Diese AGBs können jederzeit von dem Verkäufer geändert werden.

© A. Raich 2009

Andreas RAICH · 72181 Starzach-Sulzau · Am Kapf 4 · info@raich-hausgeraetetechnik.de
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